Werkstattrat
Wer ist der Werkstattrat?
- Der Werkstattrat setzt sich aus Beschäftigten der Werkstatt zusammen
- wurde von den Beschäftigten der arbewe-Werkstätten gewählt
Werkstatträte mit gesetzlicher Grundlage für Mitwirkung gibt es seit dem 01.07.2001.
Unterstützt wird der jeweilige Werkstattrat, wenn notwendig, durch die Wahl einer Vertrauensperson.
Die Vertrauensperson
- ist mit den Abläufen der der arbewe gemeinnützige GmbH vertraut und
- unterstützt und berät den Werkstattrat.
- sollte nicht der Leitungsebene oder dem Betriebsrat angehören.
Mitglieder des Werkstattrates der arbewe-Werkstätten
- Vanessa Friedrich, Vorsitzende
- Özcan Irmak
- Gerhard Nawrotzky
Was macht der Werkstattrat?
wird von der Werkstattleitung angehört und informiert bei
- Personaleinstellungen
- dauerhafter Versetzung von Beschäftigten
- Kündigungen
- Änderungen in der Organisation der Werkstatt
wird von der Werkstattleitung informiert und verhandelt gemeinsam über
- Planung baulicher Maßnahmen
- Einführung / Änderung technischer Anlagen und Verfahren
- Arbeitsplatzsicherheit und Unfallschutz
- alternative Tagesangebote
- persönlichkeitsfördernde Angebote
- Vorschläge zur beruflichen Qualifizierung
- Planung von Freizeiten
- Arbeitszeitregelung
- Gestaltung der Betriebs-, Sanitäts- und Aufenthaltsräume
- Planung und Gestaltung von Ausflügen, Festen und Jubiläen.
Beispiele von Mitwirkung des Werkstattsrates
- Verhandlungen über Vergütungsvereinbarungen
- Auftreten von Werkstatträten in der Öffentlichkeit und vor Ort
- Bestehende Strukturen der arbewe gemeinnützige GmbH verändern bzw. verbessern
- Informationsaustausch mit der Bezirks - und der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte
- Informationen und Aufträge von und für die Bundesvereinigung der Werkstatträte