Werk­statt­rat

Der Werk­statt­rat  der AWOarbewe Inklusionsgesellschaft für psychisch beeinträchtigte Menschen gGmbH vertritt in  den arbewe-Werkstätten die Interessen aller Beschäftigten mit Behinderung gegenüber der Werk­statt­leitung.

Grund­lagen der Tätigkeit  des Werk­statt­rates sind

  • die gesetzlichen Regelungen im Sozial­gesetzbuch SGB IX, § 139 und die
  • Werk­stätten­mitwirkungs­verordnung WMVO vom 1.7.2001 und seitdem gibt es Werk­statt­räte mit gesetz­licher Grund­lage für Mitwirkung.
  • Ziel ist es, die Ebene der Teilhabe in Form einer einheitlichen Mitbestim­mung für alle Werk­statt­räte in den Werk­stätten zu erreichen und damit der UN-Menschen­rechts­konven­tion ein Stück näher zu kommen.

Die Zahl der Werk­statt­räte hängt von der Mit­arbeiter­zahl ab

  • Zitat Gesetzes­text: § 3 WMVO:
    "Der Werk­statt­rat besteht aus mindestens drei Mitgliedern,
    in Werk­stätten mit in der Regel 200 bis 400 Wahl­berechtigten aus fünf Mitgliedern,
    in Werk­stätten mit in der Regel mehr als 400 Wahl­berechtigten aus sieben Mitgliedern."

Bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Werkstatt­räte ist der Werkstatt­rat abstimmungs­befugt

  • Wenn notwendig, wird der jeweilige Werk­statt­rat durch die Wahl einer Vertrauens­person unterstützt
  • Die Vertrauens­person ist mit den Abläufen der arbewe gGmbH vertraut und unterstützt und berät den Werk­statt­rat
  • Die Vertrauens­person sollte nicht der Leitungs­ebene oder dem Betriebs­rat angehören

 

Kontaktperson

Vanessa Friedrich, Vorsitzende
arbewe Werkstätten gemeinnützige GmbH
Robert-Schedl-Weg 4
90471 Nürnberg
E-Mail :  werkstattratarbewe.de  

 

Wer ist der Werkstattrat?

  • Der Werkstattrat setzt sich aus Beschäftigten der Werkstatt zusammen
  • wurde von den Beschäftigten der arbewe-Werkstätten gewählt

Werkstatträte mit gesetzlicher Grundlage für Mitwirkung gibt es seit dem 01.07.2001.

Unterstützt wird der jeweilige Werkstattrat, wenn notwendig, durch die Wahl einer Vertrauensperson.

Die Vertrauensperson

  • ist mit den Abläufen der der arbewe gemeinnützige GmbH vertraut und 
  • unterstützt und berät den Werkstattrat.
  • sollte nicht der Leitungsebene oder dem Betriebsrat angehören.

Mitglieder des Werkstattrates der arbewe-Werkstätten

  • Vanessa Friedrich, Vorsitzende
  • Özcan Irmak
  • Gerhard Nawrotzky

Was macht der Werkstattrat?

wird von der Werkstattleitung angehört und informiert bei

  • Personaleinstellungen
  • dauerhafter Versetzung von Beschäftigten
  • Kündigungen
  • Änderungen in der Organisation der Werkstatt

wird von der Werkstattleitung informiert und verhandelt gemeinsam über

  • Planung baulicher Maßnahmen
  • Einführung / Änderung technischer Anlagen und Verfahren
  • Arbeitsplatzsicherheit und Unfallschutz
  • alternative Tagesangebote 
  • persönlichkeitsfördernde Angebote
  • Vorschläge zur beruflichen Qualifizierung
  • Planung von Freizeiten
  • Arbeitszeitregelung
  • Gestaltung der Betriebs-, Sanitäts- und Aufenthaltsräume
  • Planung und Gestaltung von Ausflügen, Festen und Jubiläen.

Beispiele von Mitwirkung des Werkstattsrates

  • Verhandlungen über Vergütungsvereinbarungen
  • Auftreten von Werkstatträten in der Öffentlichkeit und vor Ort
  • Bestehende Strukturen der arbewe gemeinnützige GmbH verändern bzw. verbessern
  • Informationsaustausch mit der Bezirks - und der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte 
  • Informationen und Aufträge von und für die Bundesvereinigung der Werkstatträte