Zielgruppe und Aufnahme
Der Zuverdienst richtet sich grundsätzlich an alle Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. psychischer Behinderung, vor Erreichung des Rentenalters. Die Zielgruppe des Zuverdienstes ist wie folgt konkretisiert:
- Menschen, die voll erwerbsgemindert sind und Erwerbsminderungsrente beziehen oder
- Personen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind und Leistungen der Grundsicherung erhalten.
- Sowie Menschen die nicht leistungsberechtigt nach SGB II (Bürgergeld) sind.
- Menschen mit Suchtproblematik sind in dem Personenkreis eingeschlossen, vorausgesetzt, diese ist bereits ausreichend therapiert.
Die Aufnahme am Zuverdienst setzt keine Antragsstellung mit Vermögens- oder Einkommensprüfung voraus.
Daher ist in der Regel ein sehr schneller Beginn der Maßnahme möglich. Für die Aufnahme gehen wir in drei Schritten vor:
- In einem unverbindlichen Informationsgespräch werden Ihre Fragen zum Zuverdienst beantwortet und die Zielgruppenzugehörigkeit geklärt.
- Anschließend wird eine Probebeschäftigung für zwei Tage vereinbart, um die Arbeitsumgebung im Zuverdienst kennenzulernen.
- Nach erfolgreichen Probetagen wird zur Aufnahme ein Zuverdienstvertrag geschlossen.
Aufnahmekontakt
Zuverdienst-Team
0911 81206 - 25
Mo.-Fr. 8:00 - 14:45 Uhr
zuverdienstarbewe.de