Informationen und Aufnahme

Die arbewe steht allen Arbeits­suchen­den offen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung bzw. Behinderung so stark beeinträchtigt sind, dass sie nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

Ob diese Grund­voraus­setzung vorliegt, darüber entscheiden nicht wir, sondern die Arbeits­agentur oder ein anderer für Sie zuständiger Kosten­träger. Wer dies ist, das klärt in jedem Fall die Arbeits­agentur.

  • Für eine Aufnahme in die arbewe ist es in jedem Fall notwendig, sich an die Arbeits­agentur zu wenden. 

Darüber hinaus sollten Sie

  • den Wunsch haben, zu arbeiten
  • die Bereit­schaft mitbringen, sich auf die angebotenen Arbeits- und Trainings­inhalte einzulassen
  • soweit stabil sein, dass Sie die notwendige Ausdauer für einen mehr­stündigen Arbeits­tag besitzen

Nicht aufnehmen können wir Sie, wenn

  • eine medizinische Therapie vorrangig durchgeführt werden sollte, eine körperliche oder geistige Behinde­rung im Vorder­grund steht oder
  • eine Sucht­erkran­kung vorliegt, die nicht ausreichend therapiert ist