Informationen und Aufnahme
Die arbewe steht allen Arbeitssuchenden offen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung bzw. Behinderung so stark beeinträchtigt sind, dass sie nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Ob diese Grundvoraussetzung vorliegt, darüber entscheiden nicht wir, sondern die Arbeitsagentur oder ein anderer für Sie zuständiger Kostenträger. Wer dies ist, das klärt in jedem Fall die Arbeitsagentur.
- Für eine Aufnahme in die arbewe ist es in jedem Fall notwendig, sich an die Arbeitsagentur zu wenden.
Darüber hinaus sollten Sie
- den Wunsch haben, zu arbeiten
- die Bereitschaft mitbringen, sich auf die angebotenen Arbeits- und Trainingsinhalte einzulassen
- soweit stabil sein, dass Sie die notwendige Ausdauer für einen mehrstündigen Arbeitstag besitzen
Nicht aufnehmen können wir Sie, wenn
- eine medizinische Therapie vorrangig durchgeführt werden sollte, eine körperliche oder geistige Behinderung im Vordergrund steht oder
- eine Suchterkrankung vorliegt, die nicht ausreichend therapiert ist