Ziele und Leistungen des
Eingangs­verfahrens im Überblick

Ihr Eintritt in die Werk­statt beginnt mit einem Eingangs­verfahren. Hier können wir gemein­sam klären, ob die Werk­statt die geeignete Ein­rich­tung für Sie ist, welche Arbeits­felder und welche berufs­bilden­den Maß­nahmen eventuell auch außerhalb der Werk­statt für Sie in Betracht kommen:
Das Eingangs­verfahren dauert in der Regel drei Monate.

Ziele:

  • Einschätzung der Grund­arbeits­fähig­keiten, Arbeits­fertig­keiten, Leistungs­vermögen und Arbeits­haltungen 
  • Einblick gewinnen über Angebot und Anforde­rungen in der Werk­statt der arbewe
  • Überprüfen der eigenen Möglich­keiten und Perspektiven
  • Erstellung des Ein­gliede­rungs­planes

Leistungen der arbewe Ihnen gegenüber:

  • alle notwendigen Lernmittel und Arbeits­kleidungen
  • Erstattung der Fahrkosten und eine Mittags­verpfle­gung
  • Übernahme von Kranken- und Renten­versiche­rungs­beiträgen
  • Ausbildungs­geld in Höhe von derzeit 125€ im Monat oder - sofern Sie anspruchs­berechtigt sind - Übergangs­geld, das auf Grundlage ihres letzten Arbeitsentgelts berechnet wird

Sofern Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) beziehen: Ihre Leistungs­bezüge und Ansprüche bleiben Ihnen erhalten.


Weitere Informationen zum Eingangsverfahren

Das Eingangsverfahren ist eine Klärungs- und Orientierungsphase. Sie dauert drei Monate, kann aber verkürzt werden, wenn die notwendigen Feststellungen früher getroffen werden können.

Die Klärung im Rahmen des Eingangsverfahrens gilt für beide Seiten: 

  • Sie verschaffen sich einen Überblick über das Angebot und die Anforderungen in der arbewe
  • Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Neigungen, Ihre Fähigkeiten, Ihr Krankheitsbild und über Ihr Leistungsvermögen 
  • In gemeinsamen Gruppen- und Einzelgesprächen werden alle anstehenden Fragen geklärt, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können

Hier steht zunächst nicht Ihre Leistungsfähigkeit im Vordergrund, denn

  • In der Werkstatt der arbewe sind Sie in jedem Fall am richtigen Platz, wenn zu erwarten ist, dass Sie in der Lage sind, nach zwei Jahren Berufsbildungsbereich ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeit zu erbringen.
  • Die Frage der Leistungsfähigkeit stellt sich eher dann, wenn sich herausstellt, dass für Sie eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angemessener wäre

Wesentlich sind für uns die Fragen, die die Aufnahmevoraussetzungen für die Werkstatt betreffen, wie sie im dortigen Abschnitt dargestellt sind.

Am Ende des Eingangsverfahrens, also spätestens nach drei Monaten, wird ein Eingliederungsplan erstellt und mit Ihnen besprochen. In diesem wird festgestellt, welche Bereiche der Werkstatt für Sie in Betracht kommen und welche Förder- und Qualifizierungsmaßnahmen Sie in diesem Zusammenhang erhalten. Dabei werden gemeinsam mit Ihnen Ziele erarbeitet und vereinbart. 

Sollten wir im Eingangsverfahren zu der Einschätzung kommen, dass die Werkstatt für Sie nicht die geeignete Einrichtung ist, enthält der Eingliederungsplan für den Kostenträger Empfehlungen, welche Rehamaßnahme bzw. Einrichtung für Sie geeignet erscheint.