Ziele und Leistungen des
Eingangsverfahrens im Überblick
Ihr Eintritt in die Werkstatt beginnt mit einem Eingangsverfahren. Hier können wir gemeinsam klären, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für Sie ist, welche Arbeitsfelder und welche berufsbildenden Maßnahmen eventuell auch außerhalb der Werkstatt für Sie in Betracht kommen:
Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate.
Ziele:
- Einschätzung der Grundarbeitsfähigkeiten, Arbeitsfertigkeiten, Leistungsvermögen und Arbeitshaltungen
- Einblick gewinnen über Angebot und Anforderungen in der Werkstatt der arbewe
- Überprüfen der eigenen Möglichkeiten und Perspektiven
- Erstellung des Eingliederungsplanes
Leistungen der arbewe Ihnen gegenüber:
- alle notwendigen Lernmittel und Arbeitskleidungen
- Erstattung der Fahrkosten und eine Mittagsverpflegung
- Übernahme von Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen
- Ausbildungsgeld in Höhe von derzeit 125€ im Monat oder - sofern Sie anspruchsberechtigt sind - Übergangsgeld, das auf Grundlage ihres letzten Arbeitsentgelts berechnet wird
Sofern Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) beziehen: Ihre Leistungsbezüge und Ansprüche bleiben Ihnen erhalten.
Weitere Informationen zum Eingangsverfahren
Die Klärung im Rahmen des Eingangsverfahrens gilt für beide Seiten:
- Sie verschaffen sich einen Überblick über das Angebot und die Anforderungen in der arbewe
- Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Neigungen, Ihre Fähigkeiten, Ihr Krankheitsbild und über Ihr Leistungsvermögen
- In gemeinsamen Gruppen- und Einzelgesprächen werden alle anstehenden Fragen geklärt, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können
Hier steht zunächst nicht Ihre Leistungsfähigkeit im Vordergrund, denn
- In der Werkstatt der arbewe sind Sie in jedem Fall am richtigen Platz, wenn zu erwarten ist, dass Sie in der Lage sind, nach zwei Jahren Berufsbildungsbereich ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeit zu erbringen.
- Die Frage der Leistungsfähigkeit stellt sich eher dann, wenn sich herausstellt, dass für Sie eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angemessener wäre
Wesentlich sind für uns die Fragen, die die Aufnahmevoraussetzungen für die Werkstatt betreffen, wie sie im dortigen Abschnitt dargestellt sind.
Am Ende des Eingangsverfahrens, also spätestens nach drei Monaten, wird ein Eingliederungsplan erstellt und mit Ihnen besprochen. In diesem wird festgestellt, welche Bereiche der Werkstatt für Sie in Betracht kommen und welche Förder- und Qualifizierungsmaßnahmen Sie in diesem Zusammenhang erhalten. Dabei werden gemeinsam mit Ihnen Ziele erarbeitet und vereinbart.
Sollten wir im Eingangsverfahren zu der Einschätzung kommen, dass die Werkstatt für Sie nicht die geeignete Einrichtung ist, enthält der Eingliederungsplan für den Kostenträger Empfehlungen, welche Rehamaßnahme bzw. Einrichtung für Sie geeignet erscheint.