Regelung zur Ausgleichsabgabe
Gem. § 71 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen auf wenigstens 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 77 Abs. 1 SGB IX). Die Ausgleichsabgabe beträgt je unbesetztem Pflichtplatz
- 105,- €/Monat bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3% bis unter 5%
- 180,- €/Monat bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2% bis unter 3%
- 260,- €/Monat bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote unter 2%
Sofern Sie zur Zahlung der Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können Sie nach § 140 SGB IX 50% der in unserer Rechnung enthaltenen Arbeitsleistung = Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten = mit Ihrer Ausgleichsabgabezahlung verrechnen.
Beispielrechnung:
Sie beschäftigen 65 Mitarbeiter, damit haben Sie drei Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern zu besetzen.
- Beschäftigen Sie nur einen schwerbehinderten Mitarbeiter - sofern dieser nicht nach § 76 SGB IX mehrfach angerechnet wird -, so liegt Ihre Beschäftigungsquote unter 2%.
- Damit müssen Sie monatlich 260,- € Ausgleichsabgabe für zwei nichtbesetzte Arbeitsplätze bezahlen
- Das sind im Jahr 6.240,- €
- Wenn Sie an uns oder eine andere anerkannte Behindertenwerkstatt z.B. Aufträge in Höhe von 12.000,- € vergeben mit einem Arbeitsanteil im Wert von 10.000,- €, dann können Sie 50% dieses Anteils bei Ihrer Ausgleichsabgabezahlung verrechnen
- Sie können sich auf diese Weise ganz von Ihrer Ausgleichsabgabe befreien und fördern auf diesem Weg die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in Behindertenwerkstätten.
Diese Förderung macht Sinn, denn Menschen, die aus behinderungsbedingten Gründen keinen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können, haben einen Rechtsanspruch auf Beschäftigung in einer Behindertenwerkstatt.
Für uns bedeutet dies: Wir müssen diesen Menschen aufnehmen und ihm einen Arbeitsplatz und Arbeit geben. Arbeit, die wir von Ihnen erhalten, wofür Sie eine Vergünstigung erhalten.


